overlay

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 10.02.2024

 

Die AGB sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen sind nicht mehr gültig. Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde nochmals diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Konditionen.

§ 1
Die Fa. Car-Leasing SH UG ( haftungsbeschränkt ) & Co KG tritt ausschließlich als Agentur zur Vermittlung von gewerblichen Leasingverträgen ohne Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner auf. Die Fa. Car-Leasing SH UG ( haftungsbeschränkt ) & Co KG ist keine Bank, Leasinggesellschaft o.ä. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes.

§ 2
Für das Verhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer / Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB´S und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers. Die Fa. Car-Leasing SH UG ( haftungsbeschränkt ) & Co KG übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer / Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen können.

§ 3
Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung erhoben und gespeichert

§ 4
Wir vermitteln keine Raten-Kredite – keine Verbraucher-Kredite und keine Autohaus-Finanzierungs-Leasingverträge. Die hier in Rede stehenden Leasingverträge sind Operating-Leasingverträge ( sogenannte Langzeit-Mietverträge ), hier gibt es kein Widerrufs - / Rücktrittsrecht.
Es werden Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen gesondert schriftlich festgelegt und geregelt.

§ 5
Der Auftraggeber versichert mit Einreichung der Selbstauskunft die Richtigkeit und Belegbarkeit der darin gemachten Angaben. Dies betrifft insbesondere die Angaben zu seinen monatlichen Nettoeinkünften, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Die monatlichen Nettoeinkünfte errechnen sich vom Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern und Abgaben geteilt durch 12.

§ 6
Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Leasingtarifen wählen :

Tarif MSZ 10 (Mietsonderzahlung 10 % ) ( Bruttokaufpreis 10.000 € bis 29.999 € )
Tarif MSZ 25 ( Mietsonderzahlung 25 % ) ( Bruttokaufpreis 30.000 € bis 49.999 € )
und Tarif MSZ 35 ( Mietsonderzahlung 35 % ).

Bei einem Bruttokaufpreis von über 50.000,- € ist der Leasingtarif MSZ 35 ( Mietsonderzahlung 35 % ) erforderlich, gleiches gilt für Neufahrzeuge!!!

Bei der Auswahl des Leasingfahrzeuges hat der Leasingnehmer / Auftraggeber zwei Möglichkeiten , entweder er entscheidet sich für ein Fahrzeug auf der Website der Fa. Car-Leasing SH UG & Co KG ( Bestandsfahrzeuge der Leasinggesellschaft / Leasingrückläufer ) oder aber er sucht eigenständig ein Fahrzeug ( Fremdfahrzeug ) bei einem Händler seiner Wahl – hier gilt folgendes zu beachten :

  • Grundsätzlich nur Fahrzeuge von einem Markenhändler
  • Ab Bruttokaufpreis 10.000 € - Mehrwertsteuer ausweisbar
  • 45 Monate alt
  • 95.000 KM Laufleistung


Folgende Fahrzeuge werden nicht verleast / abgewickelt :

  • Motorräder
  • Transporter
  • Wohnmobile
  • Hybrid / Elektro-Fahrzeuge
  • Fahrzeuge wie Mercedes Benz „ AMG „ -  BMW „ M „  oder AUDI  „ S „

( gilt nur für Motorisierung nicht für Optik-Pakete )

Zur Verdeutlichung sind hier noch einmal die einzelnen Tarife aufgeführt: MSZ 10 ( Mietsonderzahlung 10 %, monatliche Leasingrate 3,625 %, Andienungsbetrag / Restwert 26 % ) , MSZ 25 (Mietsonderzahlung 25 %, monatliche Leasingrate 3,125 %, Andienungsbetrag / Restwert 26 % ); MSZ 35 % ( Mietsonderzahlung 35 %, monatliche Leasingrate 2,7917 %, Andienungsbetrag / Restwert 26 % ).

Die Mietsonderzahlung ist bei allen Tarifen immer an die jeweilige Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft zu entrichten.

Die Kosten für zusätzliche Ein – oder Umbauten ( Navigationssysteme, Freisprecheinrichtungen für Telefon, Wartungsverträge, Tuning )  sowie Räder und Reifen , die nicht vom Hersteller als Normalbereifung vorgesehen sind, sind vom Leasingnehmer außerhalb des Leasingvertrages zu zahlen.

Ein Wechsel des PKW / Leasingtarifes ist bis zur schriftlichen Annahmebestätigung des Leasingvertrages durch die jeweilige Leasinggesellschaft jederzeit kostenfrei möglich.

HIER können Sie die Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft auf unserer Internetseite einsehen, bei dieser reichen wir zunächst Ihre Leasinganfrage ohne Schufaeintrag / Auskunft ein.

§ 7
Die Fa. Car-Leasing SH UG ( haftungsbeschränkt ) & Co KG stellt für ihre Vermittlungstätigkeit dem Auftraggeber eine Gebühr in Höhe von 3 % vom Fahrzeugpreis zuzügl. der jeweils gültigen MwSt in Rechnung. Diese Gebühr ist nach Erteilung der schriftlichen rechtsverbindlichen Leasingzusage durch die von der Fa. Car-Leasing SH UG ( haftungsbeschränkt ) & Co KG ausgesuchten Leasinggesellschaft zur Zahlung fällig.Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr der Leasinggesellschaft / Leasinggeber, drei Prozent vom Anschaffungspreis zzgl. der gesetzlichen MwSt wird von der Leasinggesellschaft / Leasinggeber mit Versand der Leasingverträge per Nachnahme erhoben. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Gebühr an die Leasinggesellschaft / Leasinggeber zu überweisen

§ 8
Die Fa. Car-Leasing SH UG ( haftungsbeschränkt ) & Co KG ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Bitte achten sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks. Zahlungen haben ausschließlich in Euro auf die genannten Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet sein, dass der Zahler eindeutig erkennbar ist und der zu bezahlenden Dienstleistung ordnungsgemäß zugeordnet werden kann.

§ 9
Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein könnten.

§ 10
Gerichtsstand - Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der Fa. Car-Leasing SH UG (haftungsbeschränkt) & Co KG zuständig ist (Amtsgericht Meldorf, im Landgerichtsbezirk Itzehoe)

§ 11
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

 

zum Seitenanfang